Rolle und Aufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherheit
(Auszug der DGUV)
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat die Aufgabe, den Arbeitgeber in allen Fragen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu beraten und zu unterstützen.
Darüber hinaus hat sie Unterrichtungs- und Beratungspflichten gegenüber dem Betriebs- bzw. Personalrat.
§ 6 (ArbschG)
Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten
Gestaltung der Arbeit zu unterstützen.
Unser Service und Leistungsangebot:
- Hilfe bei der Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems
- Regelmäßige Sicherheitsbegehungen mit anschließender Dokumentation
- Dokumentation über die Beurteilung der Arbeitsplatzgefährdungen
- Übernahme des Schulungsmanagements
- Jährliche Unterweisungen der Mitarbeiter
- u.V.m.
In einem persönlichen Gespräch erarbeiten wir mit Ihnen die individuellen Bedürfnisse Ihres Betriebes.